Allgemeine Geschäfts-bedingungen
2. ALLGEMEINES
1.1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlagen aller künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Firma AGROsolution GmbH und ihren Vertragspartnern.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden von AGROsolution GmbH nicht anerkannt, es sei denn, AGROsolution GmbH stimmt ausdrücklich zu.
1.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche Bestimmung, die in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt bzw. allenfalls die gesetzliche Regelung.
2. AUFTRAGSANNAHME
2.1. Erfolgt innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine Ablehnung durch AGROsolution GmbH, gilt der Auftrag als angenommen. Die Ablehnung eines schriftlichen Auftrags hat AGROsolution GmbH binnen 14 Tagen nach dessen Einlangen schriftlich zu erklären, für den Fall, dass AGROsolution GmbH keine Erklärung abgibt, gilt die Auftragserteilung mit dem Datum des Einlangens als angenommen.
2.2. Bei Postversand und/oder per Email der Ablehnung ist diese rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Fristen zur Post gegeben wird und/oder per Email gesendet wird.
3. VERTRAGSSCHLUSS
3.1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die AGROsolution GmbH nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat.
3.2. Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
3.3. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
4. LIEFERUNG / ZAHLUNG / PREISE
4.1. Die Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung.
4.2. Die Liefertermine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. In der Bestellung genannte Termine werden keinesfalls verbindlich, es sei denn AGROsolution GmbH bestätigt diese Termine ausdrücklich.
4.3. Die bestätigten Liefertermine gelten nur unter dem Vorbehalt, dass die AGROsolution GmbH die erforderlichen Rohstoffe ordnungsgemäß und pünktlich von ihrem Lieferanten erhält.
4.4. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Liefertermine, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
4.5. Zahlungsbedingungen und Preise werden zwischen AGROsolution GmbH und ihrem Vertragspartner bei Vertragsabschluss vereinbart. Ist der Vertragspartner mit einer vereinbarten Zahlung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften in Verzug so kann die AGROsolution GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte:
a) die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist bzw. Liefertermin in Anspruch nehmen,
b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen verrechnen, sofern die AGROsolution GmbH nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist,
c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen. In jedem Fall ist die AGROsolution GmbH berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.
4.6. Die AGROsolution GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor.
5. GEWÄHRLEISTUNG
5.1. Sollte die Leistung von AGROsolution GmbH mangelhaft sein, so ist AGROsolution GmbH zunächst zu einer Ersatzlieferung berechtigt. Für diese gelten dieselben Gewährleistungsbedingungen wie für die ursprünglich gelieferte Sache. Erst wenn auch eine Ersatzlieferung mangelhaft ist, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
5.2. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners ist, dass er die von AGROsolution GmbH gelieferte Ware unverzüglich, nach Möglichkeit vor der Entladung prüft und AGROsolution GmbH Beanstandungen aller Art mitteilt.
5.3. Soweit die Ware zum Zeitpunkt der Erhebung der Rüge noch nicht entladen ist, darf AGROsolution GmbH verlangen, dass sie vor der Entladung begutachtet wird. Mängel die bei dieser sofortigen Prüfung nicht erkennbar waren, sind AGROsolution GmbH unverzüglich nach Auffallen bzw. Entdecken anzuzeigen. Alle Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Vertragspartner verpflichtet sich den Vertragsgegenstand ordnungsgemäß zu lagern und im Falle des Auftretens von Schäden (Gewährleistungsforderungen) die ordnungsgemäße Lagerung mittels Gutachten eines dazu gerichtlich beeideten Sachverständigen nachzuweisen.
5.4. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig
6. HAFTUNG
6.1. Die AGROsolution GmbH haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen.
7. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND
7.1 Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und auch künftige Rechtsgeschäfte mit der Firma AGROsolution GmbH unterliegen in ihrer Gesamtheit dem österreichischen Recht.
7.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Linz.